Peter Hamp
                                
                               DER PFARRGEMEINDERAT

Die pfarrlichen Gremien

Die Kirche ist gesandt zu den Wunden der Welt. In Aufmerksamkeit für fremdes Leid bringen diese Gremien alles zur Sprache, was das Leben im Pfarrgebiet umfasst: Benachteiligung, die vielfältigen Formen der Armut, Trennendes und Verbindendes in der Sozialwelt, alle Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung, ebenso die religiöse Situation der Menschen, Glaubensnot, spirituelle Suche, die
Situation und Entwicklung der Jugend. Das Ziel ist, dass Menschen das Evangelium kennenlernen und christliches Leben einüben.

Welche pfarrlichen Gremien/Institutionen gibt es?
den Pfarrer: seine Leitungsaufgabe besteht in der Ausrichtung auf Christus als Haupt der Kirche und jeder Gemeinde;
das Pfarrleitungsteam: die Personen, die für das Gebiet der Pfarre die seelsorgliche und pastorale Verantwortung unter der Leitung des Pfarrers gemeinsam tragen;
den Pfarrgemeinderat: seine Aufgabe ist, in allen Fragen, die die Pfarre betreffen, beratend bzw, beschließend mitzuwirken und für die Einheit der Pfarre Sorge zu tragen;
die Fachausschüsse: sie werden für bestimmte Themen eingerichtet (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Liturgie, Pfarrcaritas, Verkündigung);
die Gemeindeausschüsse in Pfarren mit Teilgemeinden – also z.B. hier in unserer Pfarre mit den Teilgemeinden St. Markus und Maria Himmelfahrt;
den Vermögensverwaltungsrat: seine Aufgabe ist die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Bauangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und der Jahresabrechnung, jeweils gemäß den
Bestimmungen zur kirchlichen Vermögensverwaltung.

Wozu brauchen wir einen Pfarrgemeinderat?
Im PGR sind alle diese Gremien vertreten: der Pfarrer, alle Priester in der Gemeinde, Diakone, PastoralassistentInnen, weiters die gewählten Mitglieder und entsandte Mitglieder, z.B. ReligionslehrerInnen, KindergartenleiterInnen von Pfarrkindergärten.

Der PGR ist das Zentrum des gesamten Pfarrlebens. Die Mitglieder im PGR werden in der Pfarre initiativ, um all das zu fördern, wodurch Menschen den Weg zu Christus und zum Glauben finden. Die Idee und die Ausgestaltung wurden im Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegt.

Der PGR berät den Pfarrer in den besonderen Aufgaben die ihm als Leiter zukommen. Der Pfarrer muss in allen Fragen der Pastoral und des Lebens in der Pfarre in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Die vielfältigen und herausfordernden Aufgaben:
Gestaltung gemeinschaftlicher Gebete und Gottesdienste, Feiern und Feste, Zusammenkünfte;
Förderung von Einheit und Wachstum der Gemeinde;
Gestaltung des diakonischen Dienstes;
Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort aufgreifen und Möglichkeiten kirchlicher Hilfestellungbeschließen;
Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre;
Einladungen über die Gemeindemitglieder hinaus, insbesondere für Menschen anderer Herkunft und Sprache;
Zusammenarbeit mit anderen Pfarren;

Kontakt und Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Gruppen, Förderung von Ökumene und interreligiösem Dialog;
Sorge für die pastoral genutzten Räumlichkeiten;
Einsetzung von unabhängigen Rechnungsprüfern zur Prüfung der Finanzgestion der Pfarre;
Einsetzung einer verantwortlichen Person zur Prävention von Missbrauch und sexueller Gewalt als Ansprechperson für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarre;
Zusammengefasst: Beratung, Entwicklung und Umsetzung eines Pastoralkonzepts, das die Heilsbotschaft Christi in die Zukunft trägt.

Alle Zitate und kurzgefassten Texte sind der Ordnung für den Pfarrgemeinderat, veröffentlicht im Wiener Diözesanblatt (WDBL 2021/8a) entnommen.